Partys in privaten Häusern im Visier

Die Inselregierung will in diesem Sommer verstärkt gegen Partys vorgehen, die illegal in Privathäusern abgehalten werden. Eine neue Verordnung soll es der Guardia Civil gestatten direkt gegen solche Veranstaltungen vorzugehen und die Veranstalter sowie die Hausbesitzer massiv zu bestrafen. In den letzten Jahres ist es laut Regierungsvertretern vermehrt solchen Partys in Privathäusern gekommen bei denen z.T. illegal Eintritt verlangt wird, hunderte von Menschen zusammenkommen und laute Musik gespielt wird. Lokale Politiker haben Sorgen, dass nach dem Verbot der After Hours vermehrt auf private Häuser auf dem Land ausgewichen wird.
Die Verordnung soll insbesondere Hausbesitzer treffen, die ihre Häuser vermieten. Denn, so ein Verwaltungsbeamter, müssen die Hausbesitzer wissen wem sie ihre Häuser vermieten. Sie müssten dieser Verantwortung gerecht werden und sich der drakonischen Strafen bewusst sein, die auf sie zukommen sollte eine illegale Party nachgewiesen werden. Der gleiche Beamte wies darauf hin, dass man für die Verordnung keine neuen Gesetze brauche, sondern innerhalb geltenden Rechts Mittel und Wege finden müsse um in privaten Häusern zu agieren. Das Problem ist nämlich wie die Behörden private Feiern von illegalen Party unterscheiden sollen. Eine private Feier auf privatem Gelände ist nämlich auf keinen Fall illegal, solange sie keine Dritten beeinträchtigt. Die derzeit ausgearbeitet Verordnung ist deshalb noch unter Verschluss, erst soll alles rechtlich einwandfrei ausgestaltet werden.
Es bleiben Zweifel wie dies in einem Rechtsstaat tatsächlich gehandhabt werden soll. Die Gemeinde Sant Antoni hat hier schon von anderer Seite agiert und Veranstaltungen gewissen Lautstärke – Obergrenzen gesetzt (siehe “13.000 EURO für zu laute Musik“).
Die Verlagerung der Szene in den privaten Bereich von einsamen Fincas etc. konnte man in den letzten Jahren wirklich stark beobachten. Insbesondere die After-Hours von Sven Väth, die im letzten Jahr vermehrt in privaten Häusern stattfanden, sind hierfür ein Beispiel. Wahrscheinlich können die Behörden tatsächlich aber nur dann etwas ausrichten, wenn sich entweder Nachbarn gestört fühlen, im Fall von Sant Antoni das ganze zu laut ist oder aber ein kommerzieller Hintergrund (Eintritt, Verkauf von Getränken etc.) nachgewiesen werden kann. Wie aber Hausbesitzer für die illegalen Handlungen ihrer Mieter belangt werden sollen bleibt juristisch unklar und zweifelhaft.
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Autor: Redaktion (JMB)
veröffentlicht am 25. März 2008
Dieser Beitrag wurde am 25. März 2008 um 19:37 in der Kategorie Party & Clubs, Politik abgelegt. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem Kommentar-Feed (RSS 2.0) verfolgt werden. Die Kommentar- und die Pingfunktion sind deaktiviert.
