Cretu will Sant Antoni erneut verklagen

Eine lang anhaltende Geschichte um illegale Baulizenzen, Umweltschutz, Entschädigungen, Recht und Unrecht geht in die zweite Runde. Der rumänische Ex-Mann und Produzent des 80er Jahre Popstars Sandra Michael Cretu hat über seinen Anwalt eine Klage gegen die Gemeinde Sant Antoni wegen Einnahmeausfällen angekündigt.

Aber der Reihe nach. Michael Cretu ist den meisten als Produzent der Musik von Enigma bekannt. Er hat bis zum Jahr 2001 über 100 Millionen Schallplatten und CDs verkauft. Seit den 90er Jahren wohnte Cretu auf Ibiza. In dieser Eigenschaft schaffte er es im Jahr 1997 zum ersten Mal in die Schlagzeilen, nachdem Umweltschutzorganisationen sich über sein auf einer Bergspitze bei Santa Agnes errichtetes Anwesen offizielle beschwerten. Das Anwesen war offensichtlich in einer Naturgeschützen Zone errichtet worden. Cretu wiederum besaß eine Baugenehmigung, die ihm ganz offiziell und die Rechtslage vollständig ignorierend, von der Gemeinde Sant Antoni ausgestellt wurde. Aber anstatt der genehmigten rund 1.000 qm wurden 1.200qm bebaut.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit sprach der oberste Gerichtshof in Palma de mallorca das Urteil, das Haus abzureissen. 2004 verklagte Cretu dann die Gemeinde Sant Antoni auf Schadenersatz von rund 18 Millionen Euro. Dieses verfahren läuft noch. Allerdings gilt es als sicheer, dass die Gemeinde insolvent wäre, müsste sie solche Summen ersetzen.

Nun geht das Thema in die zweite Runde, denn Cretu macht Sant Antoni auch für seine Einnahmeverluste durch das laufende verfahren verantwortlich. Er beklagt sich darüber seit 1997 unter starkem Stress – bedingt durch den Rechtsstreit – zu leiden, der wiederum negative Auswirkungen auf seine Arbeit hätte.

Dabei ist der Abriss noch nicht vollzogen. Erst kürzlich hatte die Gmeinde Sant Antoni 200.000 Euro für den Abriss im Haushalt veranschlagt. Die Rechnung soll nach Abschluss des Rechtsstreits aber an Cretu weitergereicht werden.

Das Rathaus von Sant Antoni gab zur drohenden Klage keinen Kommentar ab. Jedoch würden die finanziellen Forderungen, die bei einer solchen Klage im Raum stünden, die Gemeinde in den finanziellen Ruin treiben.
Andererseits ist ein Rechtsstaat der sich nicht für die Folgen einer illegal ausgestellten Genehmigung einer seiner Behörden verantwortlich fühlt nicht gerade vertrauenserweckend. Mehr noch, der seit über 10 Jahren schwelende und verbittert geführte Streit wird wohl noch sehr lange andauern, denn in Europa gibt es bei Grundsatzentscheidungen eventuell nicht nur zuständige Gerichte in Spanien.


Quelle 1 Quelle 2

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Autor: Redaktion (JMB)
veröffentlicht am 10. Januar 2008

Dieser Beitrag wurde am 10. Januar 2008 um 10:47 in der Kategorie Allgemein, Politik abgelegt. Die Antworten zu diesem Eintrag können mit dem Kommentar-Feed (RSS 2.0) verfolgt werden. Die Kommentar- und die Pingfunktion sind deaktiviert.



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